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Internet-Geschäft mit der Gesundheit

22. Juli 2008 2 Kommentare
Seit 2004 testet das Zentrum für Sucht und Substanzmissbrauch, kurz CASA, an der Universität Columbia den Verkauf von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotenzial via Internet. Die Sicherheitsvorkehrungen müssten dementsprechend hoch sein. Weit gefehlt - kaum ein Anbieter verlangt ein Rezept. Doch wie sieht es mit dem Geschäft in Deutschland aus? Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de informiert über das Online-Geschäft mit der Gesundheit. Die Vorstellung ist modern und bequem, die Umsetzung leichtsinnig. In den USA werden rezeptpflichtige Medikamente seit Jahren über das Internet verkauft. Kaum einen Anbieter interessiert es, ob die Kunden ein Rezept vorweisen können. 85 Prozent der US-amerikanischen Internetapotheken versenden ihre Medikamente, ohne dass ärztliche Rezepte dafür vorliegen. Die verbleibenden 15 Prozent gaben sich mit einer Fax-Kopie des Rezeptes zufrieden. Mittlerweile beschäftigt sich auch der US-Senat mit dem Thema. Er hat ein Gesetz zum Verbot solcher Methoden erlassen. Die Zahl der Webseiten habe bis zum vergangenen Jahr stetig zugenommen, berichtet CASA-Vizepräsidentin Susan E. Foster. Erst in diesem Jahr sei sie rückläufig. Das hänge wohl mit der Entscheidung des Senats zusammen, vermutet Foster. Mit einer Verbesserung der Situation wird aber erst im kommenden Jahr gerechnet. Apotheker im Internet müssen registriert sein 365 beanstandenswerte Webseiten hat die CASA während ihrer Studie gefunden. Auf 159 fanden die Experten direkt Angebote für den rezeptfreien Erwerb von Medikamenten. Auf weiteren 206 Seiten wurde dafür geworben. Nur zwei dieser Webseiten hatten überhaupt eine Zulassung der National Association of Boards of Pharmacy. Diese ist vergleichbar mit der deutschen Landesapothekenkammer. Jeder, der in Deutschland einen Internetversand mit Medikamenten betreibt, muss als niedergelassener Apotheker registriert sein. „Von den mehr als 21.000 in Deutschland registrierten Apotheken haben etwa zehn Prozent eine Versandhandelserlaubnis“, sagt Christian Splett von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände. Nur etwa ein Dutzend betreibt das Online-Geschäft im großen Stil. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, ist der Handel mit Medikamenten in Deutschland nur mit einer Erlaubnis gestattet. „Das heißt, dass ein Apotheker ohne diese nicht einmal eine Packung Kopfschmerzmittel an Patienten verschicken dürfte“, erklärt Splett. Bei der Medikamentenbestellung über das World Wide Web lohnt sich ein Blick ins Impressum, rät Splett. Dort muss ein Eintrag bei der Landesapothekenkammer vermerkt sein. Verfälschte Medikamente aus dem Internet Die Realität sieht auch in Deutschland anders aus. Einer Studie der European Alliance for Access to Safe Medicines, kurz EAASM, hat ergeben, dass neun von zehn Internetapotheken nicht nur die Rezeptpflicht ignorieren, sondern, dass auch Fälschungen verschickt werden. Die Tester bestellten 18 gängige Präparate wie Arzneimittel gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz, Astmamittel und Lifestyle-Medikamente. Mehr als 60 Prozent der bestellten Arzneimittel waren verfälscht. „Deshalb ist es ein Gebot des Verbraucherschutzes, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten“, sagt die Präsidentin der Bundesapothekenkammer, Magdalene Linz. Über Gesundheit per Mausklick informieren die imedo-Gesundheitsnews. Abgelaufene Medikamente sind gefährlich. In den imedo-Gesundheitsnews erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
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