Ist eine Kur wirklich notwendig oder hilft schlicht auch ein Urlaub? Um diese Frage zu klären, müssen sich Betroffene oft einigen Untersuchungen unterziehen und bürokratische Hürden meistens. Wurde die Kur dann bewilligt, haben die Patienten bei der Wahl der Klinik ein Mitspracherecht. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet.
Sich morgens bei der Massage ordentlich durchkneten lassen, mittags zum Schlemmen ans Buffet und abends eine flotte Sohle mit dem „Kurschatten“ aufs Parkett legen. Die Klischees vom vermeintlich lockeren Leben in der Reha-Klinik halten sich hartnäckig. Mit der Wirklichkeit haben sie indes nichts zu tun. Wer heute einen Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt bewilligt bekommt, erhält zumeist einen dichten Zeitplan mit Heilanwendungen. „Das ist häufig ein straffes Programm“, sagt der Allgemeinmediziner Dieter Conrad vom Deutschen Hausärzteverband.
Ob Krankengymnastik, Baden mit Heilquellwasser oder die Regeneration nach einem Unfall - am Anfang jeder Kur steht das Urteil eines Arztes. Er stellt die Diagnose und prüft, ob der Patient am Wohnort alle Heil- und Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, wie Conrad erläutert: „Es muss geklärt werden, ob eine ernste Erkrankung vorliegt oder vielleicht auch schlicht ein Urlaub helfen könnte.“
Vertrauensärzte übernehmen Untersuchung vor der Kur
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, füllt der Arzt zusammen mit dem Patienten einen Kurantrag aus. Allerdings darf bei Anträgen an die Krankenkasse nicht mehr jeder Arzt eine solche Voruntersuchung vornehmen, sondern lediglich spezielle Vertrauensärzte der Krankenversicherer. Ihre Adresse erhält man entweder über den Hausarzt oder von der Krankenkasse selbst. Bei Anträgen über die Rentenversicherung genügt der Befund des behandelnden Arztes.
Die zentrale Frage lautet nun, ob ein Sozialversicherungsträger bereit ist, die Kosten voll oder zumindest anteilig zu übernehmen. Bei Berufstätigen ist in den meisten Fällen der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig, der im Falle einer Bewilligung auch die Kosten übernimmt. Der ausschlaggebende Faktor für die Genehmigung einer medizinischen Rehabilitation ist hier, ob die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit bedroht oder sich durch die Reha eine mögliche Rentenzahlung vermeiden lässt. „Es gilt der Grundsatz: Reha geht vor Rente“, erklärt Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Häufige Gründe für Rehabilitationen seien Erkrankungen von Knochen und Muskeln, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Krebsleiden.
Antrag auf Kur wird von der Krankenkasse geprüft
Im Falle eines Unfalls am Arbeitsplatz kommt auch die Unfallversicherung als Kostenträger in Frage. Bei allen übrigen Patienten landet der Antrag zumeist bei der Krankenkasse. Seit 2007 sind die Hürden hier niedriger geworden, denn die Genehmigung der Kur liegt laut Bundesgesundheitsministerium nicht mehr im freien Ermessen der Krankenkassen, sondern sie müssen die Maßnahme bewilligen, wenn der Antrag die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt. Als Grundsatz gilt allerdings: Eine stationäre Kur wird nur in Ausnahmefällen öfter als alle vier Jahre bewilligt.
Kurort variiert stark, je nach Erkrankung
Der Kurort, die verordneten Heilanwendungen und die Finanzierung können dann je nach Erkrankung stark variieren. Die Rentenversicherung kommt in erster Linie für die medizinische Rehabilitation auf, also für die weitere Therapie zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit bei bereits bestehenden Krankheiten, wie Glanz erläutert. Krankenkassen können dagegen auch Vorsorgekuren genehmigen, etwa um zu verhindern, dass sich der Gesundheitszustand eines Patienten verschlechtert.
Ambulante Kur vor stationärem Aufenthalt
Bei leichteren Erkrankungen wird oft eher eine ambulante Kur bewilligt, als ein stationärer Aufenthalt in einer Kureinrichtung. Bei medizinischen Rehabilitationen, die über die Rentenversicherer laufen, sei vor allem das medizinische Votum entscheidend für eine stationäre oder ambulante Behandlung, betont Glanz.
Ambulant behandelt der Mediziner den Patient entweder in der Nähe seines Wohnorts oder auch in einem anerkannten Kurort - die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung muss der Patient dabei häufig selbst tragen. Das erklärte Ziel der Rentenversicherungsträger ist laut Glanz, ambulante Reha-Anwendungen in einer Klinik nahe des Wohnorts zu ermöglichen, damit der Patient abends zur Familie zurückkehren kann.
Ist eine stationäre Unterbringung erforderlich, übernehmen die Sozialversicherungsträger dagegen sowohl die Kosten für die Unterkunft, als auch für die Therapie. Krankenkassen und Rentenversicherungsträger verlangen jedoch in den meisten Fällen eine Zuzahlung, die sich an der Höhe des Einkommens orientiert. Bei stationären Kuren beträgt diese Beteiligung zum Beispiel in aller Regel zehn Euro pro Tag.
Mitspracherecht bei Wahl der Kurklinik
Bei der Wahl der Klinik dürfen die Patienten meist mitreden. Zwar sucht der Arzt bzw. die Krankenkasse die passende Klinik normalerweise anhand der Erkrankung aus, aber spezielle Wünsche der Versicherten fänden unter Berücksichtigung der medizinischen Indikation Gehör, betont Walter Glanz von der Rentenversicherung. Es gilt aber die Faustregel, dass die Klinik der Wahl nicht mehr kosten darf als eine Vertragseinrichtung - sonst müssen die Versicherten die Differenz übernehmen.
Auch ein Ehepartner darf mit in die Klinik, wenn ihm ebenfalls eine Kur bewilligt wurde. „Wenn die ausgesuchte Klinik die Leiden beider Partner behandeln kann, machen wir so etwas möglich“, berichtet Glanz. Werden die Kurgänger allerdings lediglich begleitet, muss eine private Unterkunft selbst bezahlt werden. Wenn es in der entsprechenden Klinik noch freie Plätze gebe, könnten die Partner allerdings in manchen Fällen auch dort einquartiert werden, sagt Glanz.
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