In Zukunft sollen Ärzte bei der Verordnung teurer Medikamente an Kassenpatienten eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einholen müssen. Wirksam soll dieser Beschluss jedoch erst werden, wenn genügend Ärzte die Zusatzqualifikation dafür erworben haben. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet.
Der gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenhäuser beschloss am Donnerstag, dass Ärzte zukünftig vor der Verschreibung besonders teurer Medikamente die Meinung eines zweiten Arztes einholen müssen. Zunächst geht es nur um vier Wirkstoffe, die in diese Kategorie fallen. Mediziner setzen sie zur Behandlung von Lungengefäßhochdruck, auch pulmonell arterielle Hypertonie genannt, ein. Die Behandlung dieser seltenen Krankheit kostet im Jahr bis zu 110.000 Euro. In Deutschland sind etwa 3000 Menschen von ihr betroffen. Damit es bei diesen Patienten nicht zu Versorgungsengpässen kommt, soll die Regelung erst in Kraft treten, wenn genügend Mediziner die dafür nötige Zusatzqualifikation erworben haben.
Bundesgesundheitsministerium hat der Regelung zu bestimmten Medikamenten noch nicht zugestimmt
Der Beschluss besagt, dass vor einem Behandlungsbeginn zwischen dem behandelnden Arzt und einem Arzt für besondere Arzneimitteltherapie eine Abstimmung stattfinden muss. Dafür sind höchstens zehn Werktage vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann der behandelnde Arzt von der Meinung seines Kollegen abweichen.
Die Voraussetzungen für die Durchführbarkeit des Verfahrens sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss dem Beschluss noch zustimmen.
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