„Auf gehts, ab gehts, drei Tage wach, volle Kanne Einwurf, drei Tage wach, bunte Pillen-Fete“, dröhnt der Songtext von Tobias Lützenkirchen aus den Bassboxen vieler Diskotheken - für einige junge Menschen eine Lebensphilosophie. Nach einem 16-stündigen Arbeitstag noch acht Stunden zu feiern oder das ganze Wochenende wachzubleiben ist mit Hilfe von Crystal oder anderen harten Drogen kein Problem. Gleichzeitig ist die Einnahme ein trauriger Selbstzerstörungstrip. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de informiert über das Metamphetamin.
„Nur ein bisschen Speed, nicht so schlimm, macht doch jeder“. Solch ein Argument hört Haike Spitzer vom Drogentherapie-Zentrum in Berlin oft. Völlig ohne Bedenken schniefen, schlucken oder rauchen Partygänger die Droge. „Crystal Speed wird von den Konsumenten sehr stark verharmlost“, beobachtet die Sozialpädagogin und Therapeutin immer wieder. „Ich halte Crystal für eine der gefährlichsten Drogen, die wir je auf dem Markt hatten“, sagt die Expertin. Crystal, das auch unter den Namen „Ice“ oder „Meth“ kursiert, macht so schnell süchtig wie kaum eine andere Droge.
Was ist Crystal Speed?
Crystal Speed ist ein Methamphetamin, gehört somit zur Gruppe der Amphetamine und ist ein weißes, kristallines Pulver. Crystal hat noch viele weitere, umgangssprachliche Namen: „Meth“, „Chalk“, „Bambinos“, „Dixies“, „Diamonds“, „Mao“, „Mollies“, „Jugs“, „Ups“ oder „Crank“. Hinter jenen Bezeichnungen steckt eine bekannte Stoffgruppe, die der Amphetamine und Metamphetamine. Hinsichtlich ihrer Wirkung verwandt mit dem Adrenalin, werden diese Stoffe zum Wachhalten und zur Antriebssteigerung missbraucht. Konsumenten suchen durch die Droge die „Trennung von Körper und Seele“. Während der Körper auf der Tanzfläche bis an die Grenzen der Belastbarkeit erschöpft wird, tritt zugleich völlige seelische Ausgeglichenheit ein. Crystal bewirkt einen Zustand intensiver Amnesie. In geringen Dosen ruft es unter Umständen Rastlosigkeit, Euphorie, Enthemmung und Erregtheit hervor.
Metamphetamin als „Nazi-Droge“ im Krieg
Der Siegeszug des Metamphetamin begann in Deutschland in der zweiten Hälfte der 30er Jahre. Ein harter Kampf um Marktanteile bestimmte in jener Zeit das rastlose Suchen und Hasten nach antriebs- und leistungssteigernden Stimulatoren vieler Pharmaunternehmen. Erfolgreich war schließlich die Firma „Temmler“, die im Frühjahr 1938 einen Stoff auf den Markt brachte, der der leistungsverrückten NS-Führung zunächst wie gerufen schien: Metamphetamin. Auch bekannt unter dem Markennamen „Pervitin“. Im Zweiten Weltkrieg wurde es bei den Soldaten der Wehrmacht als Wachhalte- und Aufputschmittel eingesetzt, was ihr auch den Namen „Nazi-Droge“ einbrachte. Besonders die Militärs waren an der Droge interessiert, weil sie versprach, die Ausdauer der Flieger, Lastwagen- und Panzerfahrer weit über das Normalmaß hinaus zu steigern. Man schien der Idealvorstellung des „chemischen Befehls“ greifbar nahe. Metamphetamin wurde nicht nur kontrolliert an besonders ausdauerbelastete Soldaten ausgegeben, sondern war rezeptfrei auf dem Markt erhältlich. Selbst in manchen Pralinen wurde der Stoff in Dosen bis zu 14 Milligramm „versteckt“. Bald entpuppten sich die fatalen Wirkungen des Mittels: hohes Suchtpotential und Erschöpfung bis zum Tod.
Erschreckende Nebenwirkungen sind bei Crystal Speed vorprogrammiert
Der Körper wird erschreckend schnell zugrunde gerichtet. Extreme psychische Nebenwirkungen sind die andere Seite der Droge: angefangen von Angstzuständen und Halluzinationen bis hin zu depressiven Verstimmungen oder Psychosen. Die Konsumenten magern extrem ab, verlieren ihre Zähne oder bekommen Potenzstörungen. Der Konsum kann auch zu Hirninfarkten, Herzversagen, Nierenschäden bis hin zum Tod führen. Auch auf das äußere Erscheinungsbild wirkt sich Crystal extrem aus. Die Gesichter der Konsumenten verändern sich innerhalb kürzester Zeit. Starke Faltenbildung, Hautausschlag und vermehrter Haarausfall sind die Folgen.
Bestrafung bei Handel mit Crystal Speed
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, kurz BGH, will schärfere Strafen für den Handel mit Crystal Speed, auch in kleinen Mengen. Der Senat begründet dies damit, dass die Aufputschdroge Metamphetamin doppelt so gefährlich sei wie herkömmliches Amphetamin. Deshalb solle für sie das Maß der „nicht geringen Menge“ - also der Menge, die strafbar ist - von bislang 30 auf nun fünf Gramm abgesenkt werden. Dies entspreche etwa 200 Konsumenteneinheiten. Ab dieser Grenze droht Drogenhändlern dann eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.
Informationen zurModedroge Spice finden Sie in den imedo-Gesundheitsnews: Die Zusammensetzung der Modedroge „Spice“ ist entschlüsselt, Verbot für Modedroge „Spice“
Süchtigen ermöglicht die imedo-Gesundheitscommunity durch die Gruppe „Drogen und Alkohol“ den Austausch.