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Rauchen als Krankheit

16. September 2008 5 Kommentare
Die Bundesärztekammer fordert, Rauchen genauso wie Alkoholismus als Suchterkrankung anzuerkennen und so die Honorarregelungen für die Suchtbehandlung zu verändern. Würde Rauchen als Krankheit anerkannt, könnten zukünftig Raucherentwöhnungen und Präventionskurse von den Kassen bezahlt werden. Die Kassen protestieren, die Verbraucherzentralen sind verwundert und das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de informiert Sie. Mit ihrer Forderung, das Rauchen als Suchterkrankung anzuerkennen, hat die Bundesärztekammer, kurz BÄK, für Furore gesorgt. Ihre Argumente sind aber schlüssig. Die meisten Raucher würden typische Symptome Abhängigkeitserkrankter zeigen. In der Stellungnahme der BÄK hierzu werden beispielsweise „Toleranzentwicklung, körperlicher Entzugserscheinungen oder ein starker Drang zum Tabakkonsum“ aufgeführt. Weitere Indikatoren für eine Abhängigkeitserkrankung seien die „eingeschränkte Kontrollfähigkeit über Beginn, Beendigung und Menge des Konsums“, die „Vernachlässigung anderer Aktivitäten und Interessen sowie anhaltender Konsum trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen“. Nichtraucherkurse schlecht verfügbar Weiterhin bemängelt die BÄK, dass Nichtraucherkurse regional schlecht bis gar nicht verfügbar seien und von den Kassen angebotene Präventionsmaßnahmen nur sehr schlecht angenommen würden. Außerdem würden solche Kurse meist nur Versicherte der mittleren bis höheren sozialen Schichten erreichen, in denen es vergleichsweise wenig Raucher gibt. Die BÄK wies darüber hinaus darauf hin, dass die Hausärzte den besten Zugang zu den Rauchern hätten und deren Abhängigkeit demzufolge am besten behandeln könnten. Die Voraussetzung dafür wäre mit der Einrichtung einer 20-stündigen Qualifikationsmaßnahme „Ärztliche Tabakentwöhnung“ bereits geschaffen worden. Tabakprävention in Schulen Besonderen Bedarf zur Tabakprävention sieht die BÄK vor allem in Haupt- und Berufsschulen, weil hier die Zahl der Raucher am größten wäre. Sie sprach sich daher ausdrücklich dafür aus, regelmäßige Präventionsprogramme sowie begleitende Kompetenzschulungen für Schülerinnen und Schüler einzurichten. Krankenkassen sehen keinen besonderen Vergütungsbedarf hinsichtlich Rauchen Der Spitzenverband der Krankenkassen lehnt die Forderungen der BÄK nach einer vergütungsrechtlichen Änderung ab. „Wir sehen hier keinen besonderen Vergütungsbedarf“, äußerte sich der Verbandssprecher Florian Lanz gegenüber der „Frankfurter Rundschau“. Beratungsgespräche zum Rauchen gehörten selbstverständlich zu den Kernaufgaben der Hausärzte und würden innerhalb bestehender Pauschalen vergütet. Nach Aussage von Lanz würden sich die Kassen bereits engagieren, indem sie regelmäßige Gesundheits-Checks und Spezialprogramme zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes finanzierten. Beim Bundesverband der Verbaucherzentralen löste der Vorstoß der BÄK Verwunderung aus. Gesundheitsexperte Stefan Etgeton stellte in der „Frankfurter Rundschau“ die Frage: „Ist es sinnvoll, jeden Raucher grundsätzlich zu einem Kranken zu machen?“ Weiterhin stelle sich die Frage nach der Unterscheidung: „Und wie will man zwischen Ketten- und Genussrauchern unterscheiden?“. Alkoholismus als Krankheit An dieser Stelle drängen sich Vergleiche zur Diskussion von Alkoholismus als Krankheit auf. Seit 1968 gilt Alkoholismus in Deutschland als Krankheit, seit 1983 sogar als „nicht selbst verschuldete Krankheit“. Bis dahin war war jeder Alkoholiker nur ein Genussmensch, regelmäßiges Trinken nur eine nicht erwähnenswerte Bagatelle. Erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anerkennung wurde die gezielte Behandlung auf Kassenkosten anerkannt und möglich. Über die Nikotinsucht von Rauchern und eine mögliche Entwöhnung erfahren Sie mit Hilfe der imedo-Gesundheitsnews mehr. Die imedo-Gesundheitscommunity bietet Rauchern durch die Gruppe zum Thema Rauchen aufhören die Möglichkeit, Erfahrungen über Sucht und Entwöhnung auszutauschen.
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