Für das Jahr 2006 war sie schon geplant, 2009 halten nun einige Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte in den Händen. Auf ihr können mehr Daten gespeichert werden als auf der bisherigen Versicherungskarte. Ziel ist es, Ärzte, Apotheker und Krankenkassen zu vernetzen. Mit der neuen Karte soll alles schneller gehen, effizienter sein und die Kosten gesenkt werden. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de informiert über die elektronische Gesundheitskarte.
„Die Gesundheitskarte ist ein wichtiger Schritt, die Schnittstellen zwischen Versicherten, Ärzten, Apothekern, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern transparenter zu gestalten“, sagte Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger Betriebskrankenkasse. „Von dieser Vernetzung profitieren in erster Linie die Versicherten, weil die Behandlungen zielgerichteter aufeinander abgestimmt werden können.“ Überdies dämme die Karte den Missbrauch von Versichertendaten ein. Durch die gespeicherten Informationen lasse sich jeder Versicherte zweifelsfrei seiner Karte zuordnen. Soweit die Einschätzung aus Sicht der Krankenkassen.
Schlechtes Testergebnis der elektronischen Gesundheitskarte
In sieben Testregionen wurde die elektronische Gesundheitskarte zunächst erprobt, die Resonanz war niederschmetternd: Die neue Versichertenkarte konnte kaum mehr als die alte, weil die technische Umsetzung bei weitem noch nicht so weit vorangeschritten ist, wie es nötig wäre, um sie Anfang 2009 bundesweit einführen zu können. Vielen, die im Test damit zu tun hatten, war die Eile bei der Einführung daher befremdlich. Marco Dethlefsen von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zeigte gegenüber „Tagesschau.de“ ein Beispiel auf: „75 Prozent der Versuche, den Notfalldatensatz auf der Karte mit der sechsstelligen Pin zu speichern, schlugen fehl.“ In diesem Notfalldatensatz sollen sich Daten zu Allergien, Arzneimittel-Unverträglichkeiten, chronischen Erkrankungen sowie wichtigen operativen Eingriffen wie beispielsweise Implantaten befinden. Der Patient müsste so nicht immer Papierdokumente mit sich führen.
Elektronische Gesundheitskarte: Pflicht und Kür
Standardmäßig auf der Karte gespeichert sollen weiterhin die Daten sein, die auch auf der vorherigen Versichertenkarte zu finden sind. Hinzugekommen ist das „eRezept“, das das Papierrezept ablöst. Zur Diskussion standen zwei Modelle: zum einen die direkte Speicherung auf der Karte und zum anderen die Übertragung auf einen „eRezept-Server“ über eine gesicherte Netzwerkverbindung. Auf diese Daten hat der Versicherte keinen Einfluss, kann sie aber jederzeit einsehen.
Sehr wohl Einfluss nehmen kann der Versicherte hingegen auf folgende Daten oder besser gesagt, auf den Zugriff zu diesen: die oben bereits erwähnten Notfalldaten, elektronische Arztbriefe, Arzneimittel-Dokumentationen, die elektronische Patientenakte sowie zusätzliche Daten, die er zur Verfügung gestellt hat. Alle diese freiwilligen Angaben dienen der schnelleren Behandlung etwa im Notfall oder bei einem Arztwechsel. Ein neuer Arzt könnte mit einem Klick die bisherige Krankengeschichte, angewandte Therapien und Medikamente sehen, wüsste um Allergien und Unverträglichkeiten. Wenn der Patient ihm dafür die Befugnis erteilt und vorher diese Angaben auf der Karte hat speichern lassen.
Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz
In der aktuellen Debatte um die elektronische Gesundheitskarte geht es immer wieder um die Angst, dass sowohl der Arzt als auch seine Patienten immer „durchsichtiger“ werden könnten. Im Gespräch mit imedo äußerte sich ein Telematikexperte von der Bundesärztekammer hierzu folgendermaßen: Die neue Karte sei ein „Sicherheitswerkzeug“ und der Patient sei der „Schlüsselträger“. Er trage die Informationen auf der Karte mit sich, wäre also in ihrem Besitz, und er allein habe den „Schlüssel“ für ihre Nutzung, nämlich die sechsstellige Persönliche Identifikationsnummer, kurz Pin. Die gespeicherten Daten sind verschlüsselt und nur durch die Eingabe der Pin einsehbar. Verliert also jemand seine Karte, kann niemand etwas damit anfangen, denn zum einen findet sich zukünftig ein Foto auf der Vorderseite, zum anderen verfügt nur der Inhaber über die Pin. Da die neue Karte eine Prozessorkarte sei, könne sie eben viel mehr als „nur“ Daten speichern. Sie könne Daten auch verarbeiten. Außerdem hat der Gesetzgeber sehr explizit geregelt, wer Zugriff auf die Stammdaten bekommt und wer nicht. Ein Arbeitgeber etwa oder das Arbeitsamt können weder auf die Stammdaten noch auf die Zusatzdaten zugreifen. Das war von Gegnern immer wieder befürchtet worden. Auch kann der Versicherte bestimmen, welche Daten er herausgeben möchte und kann sie auch löschen lassen. Mindestens die letzten 50 Zugriffe müssen protokolliert werden, auf Wunsch des Karteninhabers auch mehr.
Ungeklärte Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte
Ein mögliches Problem gibt es aber dennoch: Die Krankenkassen können ihren Versicherten im Interesse der Qualität und Wirtschaftlichkeit finanzielle Unterstützung gewähren, wenn diese Angebote Dritter zur elektronischen Speicherung und Übermittlung von Gesundheitsdaten wahrnehmen. Hier liege Potential zum Missbrauch. Andererseits ist der Datenschutz sehr genau gesetzlich geregelt und sieht auch vor, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf, weil er seine freiwillig angegebenen Daten nicht freigeben will.
Die Versorgung der Ärzte, Apotheker und Versicherten mit der neuen Technik wird von den Krankenkassen getragen und nicht etwa aus Steuergeldern bezahlt. Bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Hoffnung der Versicherer auf Kostensenkungen erfüllt. Ansonsten steht zu befürchten, dass auch diese Kosten in Form von Beitragserhöhungen an die Versicherten abgegeben werden.
Forderungen der Bundesärztekammer hinsichtlich der elektronischen Gesundheitskarte
Auf dem 111. Deutschen Ärztetag beschloss die Ärzteschaft einen Forderungskatalog an die Bundesregierung bezüglich der Gesundheitskarte. An oberster Stelle steht für die deutschen Ärzte die Freiwilligkeit der Nutzung der neuen Funktionen. Hier geht es vor allem um die Online-Anbindung der Arztpraxen und das „eRezept“. Weiterhin sprachen sich die Ärzte klar gegen eine Speicherung von Daten auf einem Zentralserver aus und bevorzugen die Lösung mittels eines persönlichen Datenspeichers wie beispielsweise einem USB-Stick. Die „Notfalldaten“ sollten nach Forderung der Ärzteschaft durch „klinische Basisdaten“ ersetzt werden, die auch verfügbar sind, wenn der behandelnde Arzt nicht vernetzt ist. Bezüglich des Datenschutzes dringen die Ärzte auf ein umfassendes Sicherheitsgutachten, die Offenlegung aller bisher durchgeführten und geplanten Tests sowie auf eine Überarbeitung des Paragraphen, der die Speicherung durch Dritte regelt. Dieser müsse dahingehend angepasst werden, dass die von Dritten gespeicherten Daten den gleichen datenschützerischen Richtlinien unterliegen wie in Arztpraxen gespeicherte elektronische Patientenakten.
Die imedo-Gesundheitsnews informieren über einen Online-Test der elektronischen Gesundheitskarte.
In den imedo-Gesundheitsnews erfahren Sie mehr über Einsparmöglichkeiten durch die elektronische Gesundheitskarte.
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