Für viele Paare ist eine Adoption der letzte Ausweg aus der Kinderlosigkeit. Die Bedingungen, die von den Adoptionseltern vor der Vermittlung eines Minderjährigen erfüllt werden müssen, sind im AdVermiG definiert. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de erklärt, auf was es bei den zukünftigen Eltern ankommt und welche Hürden zu bewältigen sind.
Anforderungen an die Adoptiveltern
Vor einer erfolgreichen Adoption werden viele rechtliche Grundlagen und gesetzlich festgelegte Voraussetzungen geprüft. Die Vermittlung eines Kindes kann berechtigter Weise nicht von einem Tag auf den anderen durchgeführt werden. Um die optimale Unterbringung des Kindes zu sichern, werden die werdenden Eltern auf verschiedene Kriterien geprüft.
Kriterien der Adoption
Adoptieren dürfen sowohl Ehepartner als auch Alleinstehende. Beantragen jedoch Verheiratete die Adoption, so müssen beide den Antrag stellen und ihm zustimmen. Eine Heirat ist keine rechtlich festgelegte Voraussetzung für eine erfolgreiche Adoption, doch die Vermittlungsstellen können dies frei für sich bewerten und definieren.
Basisvoraussetzungen für eine Adoption
Das deutsche Recht setzt voraus, dass die werdenden Eltern mindestens 25 Jahre alt sind. Beantragen Ehepartner eine Adoption, so setzt das AdVermiG voraus, dass ein Elternteil über 25 Jahre alt ist. Sein Lebenspartner muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Gesetzlich fixiert ist das Höchstalter für eine Adoption nicht, jedoch wird es für Adoptionseltern ab 40 Jahren schwierig, ein Kind vermittelt zu bekommen. Ist das Paar nicht als eingetragene Lebensgemeinschaft festgehalten, wird die Adoptionsvermittlung der Adoption voraussichtlich nicht zustimmen.
Gutachten für Adoptionsbewerber
Ergründet wird bei der Adoption eines unter zehn Jahre alten Kindes der Verdienst der möglichen Eltern. Es wird beim Ehepaar ebenso darauf geachtet, dass einer der Partner genügend Zeit für das Kind aufbringen kann. Selbst die Beziehung kommt auf den Prüfstand. Mit psychologischen Tests wird sowohl die Stabilität der Beziehung geprüft als auch die Erziehungsvorstellungen der Bewerber. Relevant sind außerdem das polizeiliche Führungszeugnis und ein Attest des behandelnden Arztes, das lebensverkürzende, psychische oder Suchterkrankungen bei den Adoptiveltern ausschließt.
Das Recht des Kindes
Vor der achten Lebenswoche wird keiner Adoption zugestimmt. Hier gilt die Ausnahme der Adoption des Kindes der Partnerin oder des Partners – die so genannte Stiefkindadoption. Kinder unter 14 Jahren werden durch einen gesetzlichen Vormund vertreten, später kann nur eine Adoption stattfinden, wenn das Kind persönlich zustimmt. Bevor eine Adoption in sich geschlossen wird, findet vorher zumeist eine Pflegezeit statt. In dieser Zeit nehmen sich das Jugendamt sowie die Adoptionsvermittlung den Raum und die Zeit, das Verhältnis der Eltern zum Kind und umgekehrt zu beobachten.
Adoptionsvermittlungen
Die Vermittlungsstellen für Adoptionen müssen vom Jugendamt anerkannt sein. Dies wird strengstens überwacht. Es dürfen nur Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger sowie zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter Adoptionen anbieten.
Ob eine Adoption für homosexuelle Paare in Frage kommt und wann und wie Kinder über die Adoption aufgeklärt werden sollten, verraten die imedo-Gesundheitsnews.
Adoptierten ermöglicht die imedo-Gesundheitscommunity durch die Gruppe „Adoption“ den Erfahrungsaustausch.