Krankheit darf kein Grund für eine Kündigung sein. Damit das künftig auch so bleibt, ist jetzt vom Bundeskabinett das Gendiagnostik-Gesetz in Kraft gesetzt worden. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet.
Der Arbeitgeber darf vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers keinen Gentest verlangen, um eventuell vorhandene Erkrankungsrisiken festzustellen. Auch wenn bei der betreffenden Person bereits ein Test durchgeführt wurde, ist die Einsicht in die Ergebnisse vom zukünftigen Arbeitgeber nicht erlaubt. Zulässig sind nur einfache Tests, die zur Feststellung der Eignung verwendet werden, wie zum Beispiel der Sehtest oder die Feststellung einer Farbsehschwäche bei Kraftfahrern.
Da Gentests unzulässig sind, bleiben Rechte beim Patienten
Sämtliche Rechte in Bezug auf Gentests bleiben beim Patienten. Er darf selbst bestimmen, was mit seinen Daten passiert. Er entscheidet sowohl über Verwendung, als auch eine eventuelle Aufbewahrung oder Vernichtung seiner Testergebnisse. Bei Personen, die selbst nicht entscheidungsfähig sind und insbesondere bei Kindern und Säuglingen, dürfen Gentests grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn sie einen gesundheitlichen Nutzen haben.
Bei Gentests ergeben sich auch ethische Probleme: Niemand muss wissen müssen, mit welcher Wahrscheinlichkeit er später an einer Krankheit erkranken wird. Für all diese Aspekte wurde eine unabhängige Gendiagnostik-Kommission eingerichtet, die Richtlinien zur Gen-Analyse, Beratung zum Thema und die nötige Aufklärung erstellt.
Das neue Gesetz hinsichtlich Gentests betrifft auch Versicherungen
Die genetische Diskriminierung wird auch Versicherungsgesellschaften untersagt. Für sie gelten die selben Bestimmungen wie für Arbeitgeber: Gentests sind unzulässig und dürfen nicht angeordnet oder verwendet werden. Einzige Ausnahme: Bei Verdacht auf Missbrauch, zum Beispiel bei Abschluss einer Lebensversicherung mit besonders hoher Versicherungssumme, dürfen solche Tests angewendet werden.
Arbeit bedingt mehr Krankheiten und kranke Mitarbeiter stellen einen Kostenfaktor dar. Mit den imedo-Gesundheitsnews erfahren Sie mehr zu diesen Themen.